Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
- ALWE
Consulting ist an qualitativ hoch
stehenden Hinweisen (Leads) für Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen des eigenen
Leistungsangebotes sowie der Partner-Angebote interessiert.
- Leads können von allen Personen (egal ob angestellt oder
selbständig erwerbend) gemeldet werden.
- ALWE
Consulting sichert dem Lead-Geber absolute Diskretion zu. Dies bedeutet, dass seine Angaben völlig vertraulich
behandelt und insbesondere gegenüber dem möglichen Interessenten (Lead)
niemals erwähnt werden.
- Der Lead-Geber geht absolut keine Verpflichtungen ein!
- Es besteht für
ALWE Consulting
keine Pflicht, Leads anzunehmen und weiter zu verfolgen. Wird jedoch ein
Lead weiterbearbeitet erhält der Lead-Geber eine entsprechende Nachricht,
sofern gewisse Aussichten auf einen erfolgreichen Geschäftsabschluss
bestehen.
-
ALWE Consulting
bearbeitet ausschliesslich Leads aus der deutschsprachigen Schweiz.
- Hinweise auf Geschäftsmöglichkeiten innerhalb des eigenen
Angebotes wie auch bezüglich Partnerangeboten werden durch
ALWE Consulting
gegenüber dem Lead-Geber honoriert,
sofern dadurch ein rechtsgültiges Auftragsverhältnis zum gemeldeten
Interessenten entsteht.
- Die Höhe der Vergütung hängt von der Art des Auftrages
ab. Bei Dienstleistungen, welche durch
ALWE Consulting
vollständig selbst erbracht werden
können beträgt die Vermittlungsprovision 10% des Auftragsvolumens der ersten
3 Monate. Für einen Auftrag aus einem Lead, welcher an einen Partner
weitergeleitet wird (Partner-Lead), beträgt die Vermittlungsprovision
zwischen 2% bis 4% des vertraglichen Auftragsvolumens (in Ausnahmefällen
auch höher). Bei reinen Handelsgeschäften über
COMPURAMA (Hardware / Software /
Zubehör / Verbrauchsmaterial) richtet sich die Vermittlungsprovision nach
der aktuellen Handelsmarge. Die Vermittlungsprovision kann zwischen1% und
3%, in Ausnahmefällen auch höher liegen.
- Leads, welche nicht direkt in das Angebots-Segment von
ALWE Consulting
fallen, können weitergeleitet werden. Ihre Vergütung hängt in solchen Fällen
vom Angebot des entsprechenden Leistungs-Erbringers ab.
- Die Festlegung der Höhe der an den Lead-Geber
auszurichtenden Vermittlungsprovision ist allein Sache von
ALWE Consulting.
- Als Basis für die Berechnung der Vermittlungsprovision
gilt der netto Faktura-Betrag ohne Mehrwertsteuer und sonstiger direkten Auslagen.
- Ein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision durch den Lead-Geber
entsteht erst durch einen rechtsgültigen Vertrag zwischen
ALWE
Consulting (oder dem Leistungserbringer) und dem gemeldeten Interessenten. Dies jedoch unter der
Voraussetzung, dass der Vertragspartner (Interessent) seinen vertraglichen
Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Dazu gehört insbesondere
auch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Leistung innerhalb
des vereinbarten Zahlungsziels.
- Zur Kontrolle seines Anspruchs auf die zu erwartende
Vermittlungsprovision erhält der Lead-Geber eine Kopie der entsprechen
Rechnung an den Vertragspartner von
ALWE Consulting.
Diese stellt jedoch keine Anspruchsberechtigung für eine
Vermittlungsprovision dar, da die Auszahlung der
Vermittlungsprovision vom vollständigen Zahlungseingang abhängt.
- Findet zwischen dem Auftraggeber und
ALWE Consulting
eine nachträgliche Vereinbarung bezüglich eines Preisnachlasses statt, hat
dies keinen Einfluss auf die Vermittlungsprovision an den Lead-Geber.
- Die Auszahlung der Vermittlungsprovision an den Lead-Geber erfolgt
innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung des Vertragspartners
(Interessenten).
- Es wird grundsätzlich über gemeldete Leads keine Korrespondenz (weder
telefonisch noch schriftlich) geführt.
- Als Gerichtsstand anerkennt der Lead-Geber die für den Geschäfts-Sitz
von ALWE
Consulting zuständigen
Gerichts-Instanzen des Kantons Graubünden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch
ALWE Consulting
und ohne Vorankündigung oder direkte Information der Ledad-Geber verändert
werden. Die veränderten Bedingungen gelten aber nur für Leads, welche nach
dem Datum der betreffenden Änderung gemeldet wurden.
Fläsch, 4.
Mai 2005