Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. ALWE Consulting ist an qualitativ hoch stehenden Hinweisen (Leads) für Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen des eigenen Leistungsangebotes sowie der Partner-Angebote interessiert.
     
  2. Leads können von allen Personen (egal ob angestellt oder selbständig erwerbend) gemeldet werden.
     
  3. ALWE Consulting sichert dem Lead-Geber absolute Diskretion zu. Dies bedeutet, dass seine Angaben völlig vertraulich behandelt und insbesondere gegenüber dem möglichen Interessenten (Lead) niemals erwähnt werden.
     
  4. Der Lead-Geber geht absolut keine Verpflichtungen ein!
     
  5. Es besteht für ALWE Consulting keine Pflicht, Leads anzunehmen und weiter zu verfolgen. Wird jedoch ein Lead weiterbearbeitet erhält der Lead-Geber eine entsprechende Nachricht, sofern gewisse Aussichten auf einen erfolgreichen Geschäftsabschluss bestehen.
     
  6. ALWE Consulting bearbeitet ausschliesslich Leads aus der deutschsprachigen Schweiz.
     
  7. Hinweise auf Geschäftsmöglichkeiten innerhalb des eigenen Angebotes wie auch bezüglich Partnerangeboten werden durch ALWE Consulting gegenüber dem Lead-Geber honoriert, sofern dadurch ein rechtsgültiges Auftragsverhältnis zum gemeldeten Interessenten entsteht.
     
  8. Die Höhe der Vergütung hängt von der Art des Auftrages ab. Bei Dienstleistungen, welche durch ALWE Consulting vollständig selbst erbracht werden können beträgt die Vermittlungsprovision 10% des Auftragsvolumens der ersten 3 Monate. Für einen Auftrag aus einem Lead, welcher an einen Partner weitergeleitet wird (Partner-Lead), beträgt die Vermittlungsprovision zwischen 2% bis 4% des vertraglichen Auftragsvolumens (in Ausnahmefällen auch höher). Bei reinen Handelsgeschäften über COMPURAMA (Hardware / Software / Zubehör / Verbrauchsmaterial) richtet sich die Vermittlungsprovision nach der aktuellen Handelsmarge. Die Vermittlungsprovision kann zwischen1% und 3%, in Ausnahmefällen auch höher liegen.
     
  9. Leads, welche nicht direkt in das Angebots-Segment von ALWE Consulting fallen, können weitergeleitet werden. Ihre Vergütung hängt in solchen Fällen vom Angebot des entsprechenden Leistungs-Erbringers ab.
     
  10. Die Festlegung der Höhe der an den Lead-Geber auszurichtenden Vermittlungsprovision ist allein Sache von ALWE Consulting.
     
  11. Als Basis für die Berechnung der Vermittlungsprovision gilt der netto Faktura-Betrag ohne Mehrwertsteuer und sonstiger direkten Auslagen.
     
  12. Ein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision durch den Lead-Geber entsteht erst durch einen rechtsgültigen Vertrag zwischen ALWE Consulting (oder dem Leistungserbringer) und dem gemeldeten Interessenten. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner (Interessent) seinen vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Dazu gehört insbesondere auch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Leistung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels.
     
  13. Zur Kontrolle seines Anspruchs auf die zu erwartende Vermittlungsprovision erhält der Lead-Geber eine Kopie der entsprechen Rechnung an den Vertragspartner von ALWE Consulting. Diese stellt jedoch keine Anspruchsberechtigung für eine Vermittlungsprovision dar, da die Auszahlung der Vermittlungsprovision vom vollständigen Zahlungseingang abhängt.
     
  14. Findet zwischen dem Auftraggeber und ALWE Consulting eine nachträgliche Vereinbarung bezüglich eines Preisnachlasses statt, hat dies keinen Einfluss auf die Vermittlungsprovision an den Lead-Geber.
     
  15. Die Auszahlung der Vermittlungsprovision an den Lead-Geber erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung des Vertragspartners (Interessenten).
     
  16. Es wird grundsätzlich über gemeldete Leads keine Korrespondenz (weder telefonisch noch schriftlich) geführt.
     
  17. Als Gerichtsstand anerkennt der Lead-Geber die für den Geschäfts-Sitz von ALWE Consulting zuständigen Gerichts-Instanzen des Kantons Graubünden.
     
  18. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch ALWE Consulting und ohne Vorankündigung oder direkte Information der Ledad-Geber verändert werden. Die veränderten Bedingungen gelten aber nur für Leads, welche nach dem Datum der betreffenden Änderung gemeldet wurden.

Fläsch, 4. Mai 2005

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